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Achtung Hobby-Feuerwerker!
 
BAM-Info 2/06 zu Klasse II Feuerwerkskörpern
Gute Neuigkeiten für Silvesterpyros!
Auch Hobby-Feuerwerker dürfen nun "zugelassene Anzündmittel", wie z. B. Anzündlitzen, und elektrische Anzünder an den Anzündungen ihrer Silvesterraketen,oder -batterien anbringen. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach §24
 
Für die Verwendung von Silvesterfeuerwerk während des Jahres.
Dieser Antrag muß uns vom zuständigen Ordnungsamt unterzeichnet
vorliegen, um Feuerwerkskörper der KLasse II
(Silvesterfeuerwerk) an Sie abgeben zu dürfen.
Auch dürfen die FW-Körper dann von Ihnen zur angegebenen Zeit und Ort verwendet (abgebrannt) werden.
 


NPA PROFESSIONAL FIREWORKS | Fon & Fax 09231 - 642 96 |  Mail info@npa-pyrotechnik.de
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